EU erhöht Erneuerbaren-Ziel und setzt auf Holzenergie
Die heutige Einigung zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) sorgt für Investitionssicherheit bei Biomasseanlagen und ermöglicht es den Mitgliedsstaaten zur Zielerreichung, weiterhin auf den Ausbau der Holzenergie zu setzen. Geeinigt hat man sich auf eine Anhebung des Erneuerbaren-Ziels auf 42,5 % und auf strengere Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse. Diese sollen sicherstellen, dass nur naturverträglich gewonnene Biomasse gefördert und für die Zielerreichung angerechnet werden kann. „Wir begrüßen die Einigung ausdrücklich. Ein herzlicher Dank gilt EU-Parlamentarierin Simone Schmiedtbauer. Durch ihren außergewöhnlichen persönlichen Einsatz und ihrer unermüdlichen Aufklärungsarbeit ist es gelungen, in letzter Minute eine Einigung zu erzielen. Auch den Verantwortlichen im Landwirtschafts- sowie Klimaschutzministerium gebührt ein großes Dankeschön“, bedankt sich Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes. „Die EU wollte die Energieholz-Nutzung aus dem Wald reduzieren. Nun ist ein Ausbau für unsere Gemeinden, Heizwerke und KWK-Anlagen weiterhin möglich. Um diesen nicht gleich wieder zu bremsen, müssen die Nachhaltigkeitskriterien unbürokratisch und praxisgerecht implementiert werden“, so Titschenbacher zur RED III-Einigung.
Das Wichtigste in Kürze
- EE-Ziel auf 42,5 % angehoben
- Energieholz aus dem Wald gilt weiterhin als erneuerbar, darf gefördert und ausgebaut werden.
- Die Schwelle für den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien wurde von 20 auf 7,5 MW gesenkt, die THG-Mindesteinsparungen gegenüber fossilen Kraftwerke wurde für neue erhöht.
- Die reine Stromerzeugung aus Holz soll nur mehr in Ausnahmen gefördert werden dürfen.
- Die Definition von Bioenergiesortimenten, die nicht gefördert werden sollen, obliegt den Mitgliedsstaaten und soll die regionalen Gegebenheiten berücksichtigen.
- Mitgliedsstaaten müssen Bioenergiepläne in ihren nationalen Ausbauplan für erneuerbare Energie detailliert darlegen.