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Umstieg auf Holzheizungen so attraktiv wie nie zuvor

75 % Förderung für Raus aus Öl und Gas, 5.000 € für Holzheizungsmodernisierung sowie Hochwasserhilfe

Neue Förderpauschalen ab 2024

Mit 1. Jänner 2024 hat der Bund die Förderungen für den Ausstieg aus fossilen Heizungen im privaten Wohnbau massiv erhöht und übernimmt beim Heizungstausch durchschnittlich 75 % der Kosten – so viel wie nie zuvor. Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf den Anschluss an ein bestehendes Nah- oder Fernwärmenetz. Ist ein Fernwärmeanschluss nicht möglich, wird ebenso eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Neben den Kosten für das neue Heizsystem werden auch Planungskosten, die Einbindung ins Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen für die Heizung oder Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlage gefördert.

18.000 € für Hackgut- oder Pelletskessel, 16.000 € für Scheitholzkessel

Sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser als auch im mehrgeschossigen Wohnbau gibt es technologiespezifische Förderpauschalen. Neue Hackgut- oder Pelletszentralheizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern werden mit 18.000 € gefördert, Scheitholzzentralheizungen mit 16.000 €. Die Fördermittel seitens des Bundes werden durch Förderungen der Länder und mancher Gemeinden zusätzlich aufgestockt.

Die Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme ist mit 15.000 € begrenzt. Bei der Nah- bzw. Fernwärme müssen 50 % der Energie aus erneuerbaren Quellen bzw. 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder 50 % aus einer Kombination dieser Energie- bzw. Wärmemengen stammt.

Online-Registrierung bis spätestens Ende 2025

Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. Notwendig ist eine Registrierung für ein baureifes bzw. bereits umgesetzten Projekt unter www.raus-aus-öl.at/efh. Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2025. Die Antragstellung durch Eigentümer*innen, Bauberechtigte oder Mieter*innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein.

100 % Förderung für einkommensschwache Haushalte

Menschen mit geringem Einkommen (unterstes Einkommensdrittel) wird die neue Heizung im Rahmen der Aktion „Sauber Heizen für Alle“ mit bis zu 100 % gefördert. Neben der Bundes- und Landesförderung können die förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze übernommen werden. Registrierungen können hier nur längstens bis zum 31.12.2024 durchgeführt werden. www.umweltfoerderung.at

Einsparung Brennstoff und Feinstaub-Emissionen

Moderne Holzheizungen (Scheitholz, Hackgut oder Pellets) brauchen aufgrund ihrer hohen Wirkungsgrade wesentlich weniger Brennstoff als alte Modelle. Gleichzeitig sind die Feinstaub-Emissionen moderner Holzheizungen kaum mehr messbar. Mit dem Tausch alter Heizungsanlagen könnte der Feinstaub aus dem Hausbrand um über 90 % gesenkt werden. Die Brennstoff-Einsparungen liegen bei über einem Drittel.

Neu: 5.000 € für Modernisierung der Holzheizung

Das Programm „Tausch erneuerbarer Heizungssysteme“ ermöglicht es Privathaushalten seit 1. Juli 2024, mindestens 15 Jahre alte Holzheizungen durch neue Holzzentralheizungsgeräte zu ersetzen. Die Bundesförderung bei der Modernisierung der Holzheizung beträgt bis zu 5.000 € und ist mit Landesförderungen kombinierbar. Voraussetzung ist eine Steigerung der Endenergieeffizienz. In den Genuss der Förderung können Mieter oder Eigentümer von Ein-und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern kommen. Das gesamte Fördervolumen beträgt 60 Millionen €. Der Tausch einer Holzheizung wird nur gefördert, wenn keine Anschlussmöglichkeit an ein „hocheffizientes und klimafreundliches Nah-/Fernwärmenetz“ besteht. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben (max. 30 % der förderungsfähigen Kosten). Wird gleichzeitig eine Solaranlage installiert, werden weitere 2.500 Euro bezuschusst (Solarbonus).
Link: Umweltförderung/Infoblatt

Leichtere Förderbedingungen für Hochwasseropfer

Um Betroffene des katastrophalen Hochwassers vom September 2024 beim Wiederaufbau zu unterstützen, gelten hier erleichterte Bedingungen für die thermische Sanierung und den Heizungstausch. Eine durch das Hochwasser zerstörte fossile Heizung kann sofort gegen eine erneuerbare getauscht werden, ohne dass eine Energieberatung erforderlich ist. Auch der Fernwärmevorrang entfällt. Beim Tausch einer vom Hochwasser zerstörten Holzheizung auf eine neue Holzheizung gibt es 5.000 Euro Förderpauschale plus einem Hochwasserzuschlag von 2.500 Euro. Es entfallen die Beschränkung des Mindestalters von 15 Jahren der ersetzten Holzheizung sowie der Fernwärmevorrang. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein Nachweis über den Status als Hochwasser-Betroffener durch die Gemeinde. Weitere Details dazu.

Bis zu 37.000 € im mehrgeschossigen Wohnbau

Neue, noch weitaus höhere Fördersätze gibt es auch beim Ausstieg aus Öl, Gas oder Kohle im mehrgeschossigen Wohnbau bzw. Reihenhausanlagen. Beim Ersatz der fossilen Heizung durch ein Scheitholzheizung werden je nach Kesselleistung 16.000 € (bis 50 kW), 26.000 € (50 bis 100 kW) oder 31.000 € (>100 kW) vergeben. Beim Umstieg auf Pellets- oder Hackgutkessel beträgt die Förderhöhe abhängig von der Anlagengröße zwischen 18.000 € und 37.000 €. Bei Anschluss an die klimafreundliche bzw. hocheffiziente Fernwärme werden pauschal 15.000 € (Anlagen bis 50 kW), 25.000 € (50 bis 100 kW) oder 31.000 € (>100 kW) ersetzt. Darüber hinaus ist im mehrgeschossigen Wohnbau auch die Zentralisierung des Heizungssystems förderungsfähig – mit 4.000 € je neu angeschlossener Wohnung.

 

Mehrgeschossiger Wohnbau 2024

"Raus aus Öl und Gas"-Förderung für Betriebe

Tabelle: Förderungen Bundesländer

(Stand: Jänner 2024)

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