
Stand 2026
Bundesförderung Kesseltausch 2026 und 2027
6.000 € für Holzheizungen beim Ausstieg aus Öl oder Gas
Der Bund stellt eine neue Förderung für den Kesseltausch beim Ausstieg aus Öl oder Gas bereit. Neue Holzheizungen werden mit 6.000 € gefördert, Biomasse-Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit 4.000 €. Anträge können ab 04.01.2027 gestellt werden.
Darüber hinaus wird die Kesseltauschförderung 2026 neu aufgelegt. Heuer bereits gestellte Anträge, die aufgrund der frühzeitigen Förderschließung nicht zum Zug gekommen sind, können ab dem 2. November wieder berücksichtigt werden. Wenn die Förderwerbe*Innen die Umsetzung rechtzeitig schaffen, wird die Kesseltauschprämie heuer noch ausbezahlt.
Neue Förderpauschale für Heizungstausch 2027
Mit dem neuen Förderprogramm Kesseltausch 2027 im Rahmen der Sanierungsoffensive 2027 wird der Austausch eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Zentralheizung mit wassergeführter Wärmeverteilung im Ein-/Zweifamilienhaus und Reihenhaus gefördert.
Das Förderregime sieht technologiespezifische Fixbeträge vor. Gefördert wird der Austausch von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicherofen) durch folgende klimafreundliche Alternativen:
- Holzzentralheizungen (Hackgut, Stückholz, Pellets): Max. Förderhöhe 6.000 €
- Klimafreundliche / hocheffiziente Nah-/Fernwärme: Max. Förderhöhe 4.000 €
- Wärmepumpen: Max. Förderhöhe 5.000 €
Die geförderten Holzheizungen müssen mindestens die Energieeffizienzklasse A+ einhalten. Zudem müssen sie die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ37 (2025) im Volllastbetrieb für Heizkessel und einen Kesselwirkungsgrad von mindestens 85 % einhalten. Für Holzheizungen, die ausschließlich die Emissionsgrenzwerte der UZ37 (2021) einhalten, reduziert sich die ermittelte Förderung um 20 %.
Weitere Informationen finden Sie hier: Sanierungsoffensive 2027
Neuauflage Kesseltausch 2026 Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
Die oben angegebenen Förderpauschalen gelten auch für die Neuauflage der Kesseltauschförderung 2026. Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau. Einen Antrag ab 02.11.2026 können ausschließlich Privatpersonen stellen. Anträge und Registrierungen können so lange eingereicht werden, bis der Zusagerahmen 2026 ausgeschöpft ist, längstens jedoch bis Jahresende (31.12.2026).
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Einreichverfahren Kesseltausch 2026
Die Einreichung für die Förderungsaktion „Kesseltausch“ für Private verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung.
- 1. Schritt:
Die Registrierung mit dem geplanten beziehungsweise bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.sanierungsoffensive.gv.at. Registrierungen können ab 02.11.2026 so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens bis 31.12.2026. Die Registrierung kann nur mittels aktiver ID Austria oder hochgeladener Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der registrierten Person abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung per E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zur Online-Plattform für die Antragstellung. Das Förderungsbudget ist nun 9 Monate für Sie reserviert.
- 2. Schritt:
Die Antragstellung muss innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann nur online durchgeführt werden. Den Zugang zur Online-Plattform finden Sie in der Registrierungsbestätigung. Bitte beachten Sie, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein muss. Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab 07.10.2026 erbracht wurden.
Nähere Informationen zum Einreichverfahren sowie Empfehlungen zum Ablauf der Förderungseinreichung finden Sie hier: Ihr Weg zur Förderung – Einreichverfahren und Ablauf
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Wann muss auf Fernwärme umgestiegen werden?
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah- /Fernwärmenetz aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert. Die fehlende wirtschaftliche Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn die Investitionskosten für das klimafreundliche Alternativsystem (das heißt Wärmepumpe, Holzheizung) zumindest 25 % unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen.
Förderung nur für Privatpersonen, Antragstellung bis Ende 2027
Einen Antrag können ausschließlich Privatpersonen stellen. Dies sind (Mit-) Eigentümerinnen und (Mit-) Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieterinnen sowie Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses. Die Antragstellung ist ab 04.01.2027 möglich. Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2027. Die Antragstellung muss vor Umsetzung, Baubeginn, Lieferungen und Leistungen erfolgen. Gefördert werden ausschließlich Lieferungen und Leistungen, die ab Antragstellung erbracht wurden. Die Umsetzung der Maßnahme sowie die Übermittlung der Endabrechnung müssen innerhalb von 9 Monaten nach Genehmigung der Förderung erfolgen. Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fachgerecht und normgerecht installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind von der Förderungsaktion ausgeschlossen. Im Zuge des Austauschs fossiler Heizungsanlagen sind sämtliche noch vorhandenen Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen (insbesondere Öl, Gas, Kohle oder Koks) betrieben werden, außer Betrieb zu nehmen und müssen stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden.
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Wie verläuft das Einreichverfahren bei Kesseltauschförderung 2027?
- Antragstellung (keine Registrierung erforderlich)
- Genehmigung und Annahmeerklärung
- Endabrechnung und Auszahlung
1. Die Antragstellung mit dem geplanten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.sanierungsoffensive.gv.at.
Der Online-Antrag ist vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilagen abzuschließen und abzusenden.
2. Nach Antragstellung werden die Unterlagen von der KPC geprüft. Sollten alle Unterlagen den Förderungskriterien entsprechen, wird die beantragte Maßnahme dem zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft unter Bedachtnahme auf die Empfehlung der Umweltförderungskommission zur Genehmigung vorgelegt. Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie einen Förderungsvertrag, mit dem die maximale Förderungshöhe bekanntgegeben wird. Damit der Förderungsvertrag gültig wird, muss dieser von Ihnen mittels beigelegter Annahmeerklärung und Auftragsbestätigung angenommen werden.
3. Endabrechnung und Auszahlung
Die Endabrechnung ist mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb von 9 Monaten nach Genehmigung ausschließlich über die Online-Plattform zu übermitteln. Die beantragte Heizung muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert, in Betrieb genommen und abgerechnet sein. Eine endgültige Beurteilung der Förderungsfähigkeit des Projektes ist erst nach Umsetzung der beantragten Maßnahme und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen möglich. Nach positiver Prüfung der Unterlagen wird die Förderung ausbezahlt.
Zusätzliche Förderungen durch Bundesländer
Die meisten Bundesländer bieten zusätzliche Förderungen an. In Kärnten, Salzburg und Vorarlberg erhält man beispielsweise noch 3.000 Euro dazu, wodurch sich eine Gesamtförderung von 9.000 Euro € ergibt.
100 % Förderung für einkommensschwache Haushalte
Die Förderungshöhe für einkommensschwache Haushalte kann bis zu 100 % der förderungsfähigen Kosten betragen, ist jedoch mit der jeweiligen technologiespezifischen Maximalförderung für einkommensschwache Haushalte begrenzt:
- Stückholzkessel: Max. Förderhöhe 30.055 €
- Pellets- oder Hackgutkessel: 36.180 €
- Klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme: Max. Förderhöhe 28.469 €
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: 29.615 €
- Sole-Wasser oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen: Max. Förderhöhe 39.480 €
Nachweis
Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) prüft, ob eine Unterstützungswürdigkeit gemäß dem Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG)über OBS-Bescheid) gegeben ist.
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Neu: soziale Zusatzförderung (Änderungen vorbehalten)
Neu geschaffen wurde die Möglichkeit einer sozialen Zusatzförderung. Die Bestimmungen zur sozialen Zusatzförderung stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des österreichischen Klima-Sozialplans durch die Europäische Kommission. Änderungen der dargestellten Förderungsbedingungen, Förderungsbeträge und Verfahrensbestimmungen bleiben daher bis zum Aktionsstart vorbehalten. Die soziale Zusatzförderung wird im Rahmen des Klima-Sozialfonds (KSF) gewährt. Durch den KSF soll die soziale Abfederung der Energiewende gewährleistet und Investitionen in thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen erleichtert und gefördert werden. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses bis zur jeweiligen Maximalförderung laut nachfolgender Tabelle vergeben:
Soziale Zusatzförderung
- Holzzentralheizungen (Hackgut, Stückholz, Pellets): Max. Förderhöhe 9.000 €
- Klimafreundliche / hocheffiziente Nah-/Fernwärme: Max. Förderhöhe 6.000 €
- Wärmepumpen: Max. Förderhöhe 7.500 €
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Einsparung Brennstoff und Feinstaub-Emissionen
Moderne Holzheizungen (Scheitholz, Hackgut oder Pellets) brauchen aufgrund ihrer hohen Wirkungsgrade wesentlich weniger Brennstoff als alte Modelle. Gleichzeitig sind die Feinstaub-Emissionen moderner Holzheizungen kaum mehr messbar. Mit dem Tausch alter Heizungsanlagen könnte der Feinstaub aus dem Hausbrand um über 90 % gesenkt werden. Die Brennstoff-Einsparungen liegen bei über einem Drittel.
Kesseltausch 2027 im mehrgeschossigen Wohnbau
Auch im mehrgeschossigen Wohnbau sowie bei Reihenhausanlagen (Wohngebäude mit mindestens drei getrennten Wohneinheiten) wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie gefördert. Förderungsfähig ist ein klimafreundliches Zentralheizungssystem mit wassergeführter Wärmeverteilung für das gesamte Gebäude sowie der Anschluss einer Einzelwohnung an ein bestehendes, klimafreundliches Zentralheizungssystem. Es gelten grundsätzlich die gleichen Fördersätze wie für Ein- oder Zweifamilienhäuser bzw. Reihenhäuser (Holzheizung 6.000 €, Fernwärme 4.000 €, Wärmepumpe 5.000 €), solange die Anlagenleistung ≤50 kW beträgt. Bei größeren Anlagen erhält man für jedes weitere kW Leistung 100 € zusätzlich, ab >100 kW gibt es bei Holzheizungen 120 €/kW zusätzlich.
Weitere Informationen: Infoblatt_Kesseltausch_2027_MGW.pdf
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Förderungen für Betriebe
Weiterführende Informationen zu Förderungen für Betriebe
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Tabelle: Förderungen Bundesländer
(wird gerade aktualisiert)