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Stand Oktober 2025

Neue Bundesförderung:

8.500 € für Holzheizungen beim Ausstieg aus Öl oder Gas

Der Bund stellt eine neue Förderung für den Kesseltausch beim Ausstieg aus Öl oder Gas bereit. Neue Holzheizungen werden mit 8.500 € gefördert, Biomasse-Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit 6.500 €. Anträge können ab Mitte November gestellt werden. Mit der Umsetzung kann sofort begonnen werden.

Neue Förderpauschale für Heizungstausch 2026

Bundesminister Norbert Totschnig hat am 3. Oktober 2025 ein neues Investitionsprogramm für den Ausstieg aus Öl – und Gasheizungen vorgestellt. Das Regime soll bis 2030 gelten und sieht einen technologiespezifischen Fixbetrag vor. Gefördert wird der Austausch von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicherofen) durch folgende klimafreundliche Alternativen:

  • Holzzentralheizungen (Hackgut, Stückholz, Pellets):
    Maximale Förderhöhe 8.500 €
  • Klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme:
    Maximale Förderhöhe  6.500 €
  • Wärmepumpen:
    Maximale Förderhöhe 7.500 €

Die geförderten Holzheizungen müssen die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ37 (2025) im Volllastbetrieb für Heizkessel und einen Kesselwirkungsgrad von mindestens 85 % einhalten. Für Holzheizungen, die ausschließlich die Emissionsgrenzwerte der UZ37 (2021) einhalten, reduziert sich die ermittelte Förderung um 20 %.

Weitere Informationen finden Sie hier: Umweltförderung

Zusätzliche Förderungen durch Bundesländer

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Die Förderungshöhe wird mittels Pauschalsatz unter Berücksichtigung möglicher Zuschläge errechnet und ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Zudem bieten die einzelnen Bundesländer zusätzliche Förderungen an. In Salzburg erhält man beispielsweise bis Ende des Jahres noch 5.000 Euro dazu, wodurch sich eine Gesamtförderung von 13.500 Euro ergibt.

Wann muss auf Fernwärme umgestiegen werden

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah- /Fernwärmenetz aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert. Die fehlende wirtschaftliche Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn die Investitionskosten für das klimafreundliche Alternativsystem (das heißt Wärmepumpe, Holzheizung) zumindest 25 % unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen.

Förderung nur für Privatpersonen

Einen Antrag können ausschließlich Privatpersonen stellen. Dies sind
(Mit-)Eigentümerinnen und (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieterinnen sowie Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses. Anträge und Registrierungen können so lange eingereicht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2026. Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fachgerecht und normgerecht installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind von der Förderungsaktion ausgeschlossen. Im Zuge des Austauschs fossiler Heizungsanlagen sind sämtliche noch vorhandenen Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen (insbesondere Öl, Gas, Kohle oder Koks) betrieben werden, außer Betrieb zu nehmen und müssen stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden.

100 % Förderung für einkommensschwache Haushalte

Menschen mit geringem Einkommen (unterstes Einkommensdrittel) wird die neue Heizung im Rahmen der Aktion "Sauber Heizen für Alle" mit bis zu 100 % gefördert. Neben der Bundes- und Landesförderung können die förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze übernommen werden. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2025 eingebracht werden.

www.umweltfoerderung.at

Einsparung Brennstoff und Feinstaub-Emissionen

Moderne Holzheizungen (Scheitholz, Hackgut oder Pellets) brauchen aufgrund ihrer hohen Wirkungsgrade wesentlich weniger Brennstoff als alte Modelle. Gleichzeitig sind die Feinstaub-Emissionen moderner Holzheizungen kaum mehr messbar. Mit dem Tausch alter Heizungsanlagen könnte der Feinstaub aus dem Hausbrand um über 90 % gesenkt werden. Die Brennstoff-Einsparungen liegen bei über einem Drittel.

Wie verläuft das Einreichverfahren?

Die Einreichung für die Förderungsaktion „Kesseltausch“ für Private verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung.

Schritt 1: Die Registrierung mit Ihrem geplanten beziehungsweise bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.sanierungsoffensive.gv.at. Registrierungen können ab Mitte November so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2026.

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung per E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zur Online-Plattform für die Antragstellung. Das Förderungsbudget ist danach 9 Monate für Sie reserviert.

Schritt 2: Die Antragstellung muss innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls ausschließlich online durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein muss. Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.

Wird neben dem Heizungstausch auch eine thermische Gebäudesanierung durchgeführt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen des „Sanierungsbonus im Einfamilienhaus“ gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.sanierungsoffensive.gv.at.

Kesseltausch im mehrgeschossigen Wohnbau

Auch im mehrgeschossigen Wohnbau sowie bei Reihenhausanlagen (Wohngebäude mit mindestens drei getrennten Wohneinheiten) wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie gefördert. Förderungsfähig ist ein klimafreundliches Zentralheizungssystem mit wassergeführter Wärmeverteilung für das gesamte Gebäude sowie der Anschluss einer Einzelwohnung an ein bestehendes, klimafreundliches Zentralheizungssystem oder der Tausch einer fossilen Einzelheizung in einer Wohneinheit gegen eine klimafreundliche Anlage, die nicht das Gesamtgebäude versorgt. Es gelten grundsätzlich die gleichen Fördersätze wie für Ein- oder Zweifamilienhäuser bzw. Reihenhäuser, solange die Anlagenleistung ≤50 kW beträgt. Bei größeren Anlagen erhält man für jedes weitere kW Leistung 100 € zusätzlich, ab >100 kW gibt es bei Holzheizungen 120 €/kW zusätzlich.

Weitere Informationen: https://www.sanierungsoffensive.gv.at/Infoblatt_Kesseltausch_2026_MGW.pdf

Keine Bundesförderung für Erneuerung der Holzheizung mehr

Das Wirtschaftsministerium hat die Förderanreize für die Modernisierung von in die Jahre gekommener erneuerbarer Heizsysteme eingestellt. Dafür hat die Steiermark angekündigt, einen anderen Weg einzuschlagen und für den Alt-Kesseltausch 3.000 € zur Verfügung zu stellen. Es ist zu hoffen, dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden.

Förderungen für Betriebe

Weiterführende Informationen zu Förderungen für Betriebe

 

Tabelle: Förderungen Bundesländer

(Stand: Oktober 2025)

Foerderranking_2025

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